Testamente und Vermächtnisse

Hinterlassen Sie Hoffnung für die Hoffnungslosen!

Wir von Child-Help wollen die Lebensqualität von Kindern mit Spina bifida (offener Rücken) und Hydrocephalus (Wasserkopf) im Globalen Süden verbessern.

Wenn Sie Child-Help mit einem Vermächtnis in Ihrem Testament bedenken, geben Sie dabei Kindern mit einer schweren Behinderung eine Chance, die sie sonst niemals bekommen hätten. So ermöglichen Sie u.a. die Schulung von medizinischem Personal und sorgen außerdem dafür, dass Kinder mit Behinderungen im Globalen Süden einen besseren Zugang zu hochwertigen Pflegeleistungen haben.

Sie können sich vorab hier ein kurzes Video zum Thema ansehen. Weitere Fragen finden Sie auf dem Nachlass-Portal, das Service-Portal für gemeinnützig testierende Menschen, beantwortet.

Für weitere Fragen zum Thema Nachlass können Sie mir jederzeit eine E-Mail senden: [email protected]

Nach Ihrem Verscheiden wird die Verfügung über Ihre Erbschaft Ihren Familienmitgliedern oder anderen von Ihnen im Testament ernannten Personen erteilt.

Ein Teil Ihrer Erbschaft wird von Gesetzes wegen her Ihren Nachkommen zugewiesen (Ehegatte, Kinder, Enkelkinder, Eltern). Es steht Ihnen frei, den verbleibenden Teil anderen Bezugsberechtigten zukommen zu lassen. Wenn Sie keine gesetzlichen Erben ernannt haben und auch kein Testament hinterlassen, wird Ihre Erbschaft in vollem Umfang dem Staat zugeschrieben.

Wenn Sie ein Testament verfassen, können Sie sich entscheiden, ob Sie nach Ihrem Verscheiden eine oder mehrere Hilfsorganisationen damit unterstützen wollen. Das Testament unterliegt selbstverständlich gesetzlichen Regelungen. Danach müssen die Rechte von Ehegatten und Kindern stets geachtet werden. In jedem Fall können Sie frei entscheiden, ob ein Teil Ihres Vermögens einer wohltätigen Organisation wie Child-Help zugutekommt.

Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Testament zu verfassen: Das eigenhändige Testament und das notarielle Testament. Es ist darüber hinaus hilfreich, zu wissen, dass Sie Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen können. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Testament von einem Notar eintragen zu lassen oder zumindest eine notarielle Beratung wahrzunehmen.

Hier können Sie sich unseren Testamentsplaner herunterladen.

Für mehr Informationen zu Child-Help, lesen Sie gerne direkt hier auf unserer Webseite etwas mehr über uns und über das, was wir machen.

Aktuelle Informationen zu unseren Aktivitäten finden Sie außerdem direkt hier auf unserer Webseite sowie auf unseren Social-Media-Kanälen auf Facebook, Instagram und LinkedIn.

Wir danken Ihnen von Herzen, dass Sie uns für Ihren Nachlass in Betracht ziehen!

Schauen Sie für mehr Informationen zu Nachlässen, gerne auch direkt hier in unseren News vorbei. Dort finden Sie Links zu kostenlosen Vorträgen und Informationsvideos sowie alle Termine. Ein besonderes Highlight ist unser Präsenzvortrag am 12. November 2024 in Hamburg.

Wir würden uns freuen Sie persönlich kennenzulernen!