Testamente und Vermächtnisse

Hinterlassen Sie Hoffnung für die Hoffnungslosen!

 

Wenn Sie Child-Help mit einem Vermächtnis in Ihrem Testament bedenken, geben Sie dabei Kindern mit einer schweren Behinderung eine Chance, die sie sonst niemals bekommen werden. So ermöglichen Sie die Schulung von medizinischem Personal und sorgen außerdem dafür, dass Kinder mit Behinderungen in Entwicklungsländern besseren Zugang zu hochwertigen Pflegeleistungen haben.

Sie können sich vorab hier ein kurzes Video zum Thema ansehen. Weitere Fragen finden Sie auf dem Nachlass-Portal, das Service-Portal für gemeinnützig testierende Menschen, beantwortet.

Für weitere Fragen zum Thema Nachlass können Sie mir jederzeit eine E-Mail senden: [email protected]

Vermächtnisse

Nach Ihrem Verscheiden wird die Verfügung über Ihre Erbschaft Ihren Familienmitgliedern oder anderen von Ihnen im Testament ernannten Personen erteilt.

Ein Teil Ihrer Erbschaft wird von Gesetzes wegen her Ihren Nachkommen zugewiesen (Ehegatte, Kinder, Enkelkinder, Eltern). Es steht Ihnen frei, den verbleibenden Teil anderen Bezugsberechtigten zukommen zu lassen. Wenn Sie keine gesetzlichen Erben ernannt haben und auch kein Testament hinterlassen, wird Ihre Erbschaft in vollem Umfang dem Staat zugeschrieben.

Wenn Sie ein Testament verfassen, können Sie sich entscheiden, ob Sie nach Ihrem Verscheiden eine oder mehrere Hilfsorganisationen damit unterstützen wollen. Das Testament unterliegt selbstverständlich gesetzlichen Regelungen. Danach müssen die Rechte von Ehegatten und Kindern stets geachtet werden. In jedem Fall können Sie frei entscheiden, ob ein Teil Ihres Vermögens einer wohltätigen Organisation wie Child-Help zugutekommt.

Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Testament zu verfassen: Das eigenhändige Testament und das notarielle Testament. Es ist darüber hinaus hilfreich, zu wissen, dass Sie Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen können. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Testament von einem Notar eintragen zu lassen oder zumindest eine notarielle Beratung wahrzunehmen.

Hier können Sie sich unseren Testamentsplaner herunterladen.