Wenn Sie Child-Help mit einem Vermächtnis in Ihrem Testament bedenken, geben Sie dabei Kindern mit einer schweren Behinderung eine Chance, die sie sonst niemals bekommen hätten. So ermöglichen Sie u.a. die Schulung von medizinischem Personal und sorgen außerdem dafür, dass Kinder mit Behinderungen im Globalen Süden einen besseren Zugang zu hochwertigen Versorgungsleistungen haben.
Sie können sich vorab hier ein kurzes Video zum Thema ansehen. Weitere Fragen finden Sie auf dem Nachlass-Portal, das Service-Portal für gemeinnützig testierende Menschen, beantwortet.
Für weitere Fragen zum Thema Nachlass können Sie mir jederzeit eine E-Mail senden: [email protected]
Nach Ihrem Verscheiden wird die Verfügung über Ihre Erbschaft Ihren Familienmitgliedern oder anderen von Ihnen im Testament ernannten Personen erteilt.
Ein Teil Ihrer Erbschaft wird von Gesetzes wegen her Ihren Nachkommen zugewiesen (Ehegatte, Kinder, Enkelkinder, Eltern). Es steht Ihnen frei, den verbleibenden Teil anderen Bezugsberechtigten zukommen zu lassen. Wenn Sie keine gesetzlichen Erben ernannt haben und auch kein Testament hinterlassen, wird Ihre Erbschaft in vollem Umfang dem Staat zugeschrieben.
Wenn Sie ein Testament verfassen, können Sie sich entscheiden, ob Sie nach Ihrem Verscheiden eine oder mehrere Hilfsorganisationen damit unterstützen wollen. Das Testament unterliegt selbstverständlich gesetzlichen Regelungen. Danach müssen die Rechte von Ehegatten und Kindern stets geachtet werden. In jedem Fall können Sie frei entscheiden, ob ein Teil Ihres Vermögens einer wohltätigen Organisation wie Child-Help zugutekommt.
Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Testament zu verfassen: Das eigenhändige Testament und das notarielle Testament. Es ist darüber hinaus hilfreich, zu wissen, dass Sie Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen können. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Testament von einem Notar eintragen zu lassen oder zumindest eine notarielle Beratung wahrzunehmen.
Hier können Sie sich unseren Testamentsplaner herunterladen.
Für mehr Informationen zu Child-Help, lesen Sie gerne direkt hier auf unserer Webseite etwas mehr über uns und über das, was wir machen.
Aktuelle Informationen zu unseren Aktivitäten finden Sie außerdem direkt hier auf unserer Webseite sowie auf unseren Social-Media-Kanälen auf Facebook, Instagram und LinkedIn.
Im Rahmen dieses Netzwerkes werden wir diesen Herbst wieder vier Präsenz-Informationsveranstaltungen „Schritt für Schritt zum gemeinnützigen Testament“ anbieten. Hierzu laden wir Sie ganz herzlich ein!
Bei der Vielzahl von Optionen und rechtlichen Aspekten ist es wichtig, frühzeitig Klarheit zu gewinnen, wie Ihr Nachlass gestaltet werden kann. Ein Verbund aus Erb- und Steuerrechtsexperten hat einen informativen Vortrag vorbereitet, der Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten für Ihr Erbe aufzeigt. Bei unseren kommenden Veranstaltungen erklären Ihnen erfahrene Referenten und Referentinnen, wie gemeinnützige Organisationen in Ihrem Testament bedacht werden können, wie Sie Ihr Testament rechtssicher aufsetzen und aufbewahren und welche Inhalte zu Lebzeiten abgestimmt werden müssen, damit Ihr Wille später auch vollständig umgesetzt wird.
Gerne beantworten wir Ihre individuellen Fragen und geben Ihnen einen Einblick, wie wir bei Child-Help Verantwortung für Ihren Nachlass übernehmen.
Am 14.10.25 in München:
Haus des Stiftens, Landshuter-Allee 11
Referent: Maria Demirci, Fachanwältin
für Erbrecht
Am 15.10.25 in Stuttgart:
Gästehaus ABZ Stuttgart, Bruckwiesenweg 10
Referent: Frank Felix Höfer, LL.M.,
Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht
Hinweis: Der Veranstaltungsraum liegt im Erdgeschoss.
Leider ist der Zugang zum Gebäude und zu den
Toiletten nicht barrierefrei (Treppen).
Am 06.11.25 in Frankfurt a. M.:
Goethe-Universität, Theodor-W.-Adorno-Platz 1,
Campus Westend / PA-Gebäude
Referenten: Fachanwalt für Erbrecht Sven
Müller und Rechtsanwältin Dr. jur. Christina
Meyer im Hagen, Expertin für Steuerrecht
Am 12.11.25 in Berlin:
Haus des HUMANISMUS, Potsdamer Straße 157
Referent: Rechtsanwältin und Erbrechtsexpertin Tina von Kiedrowski
Bitte melden Sie sich bis jeweils 11 Tage vor der Veranstaltung verbindlich per Telefon unter 0160 996 462 48 oder E-Mail ([email protected]) an, wenn Sie an einem der Termine teilnehmen. Bitte geben Sie uns zusätzlich Bescheid, ob Sie in Begleitung kommen möchten.
Wenn Sie zu keiner unserer Info-Veranstaltungen kommen können, finden Sie viele praktische Infos zum Thema Nachlass auch in unserer Legatsbroschüre. Diese können Sie gerne per Telefon (0160 996 462 48), E-Mail ([email protected]) oder über das Kontaktformular bei uns anfordern. Wir schicken Ihnen dann die Informationen ganz bequem, und für Sie kostenfrei per Post zu!
In den Online-Vorträgen behandeln wir die regelmäßigen Themen und Fragen im Zusammenhang mit einem Testament, in dem eine oder mehrere gemeinnützige Organisationen bedacht werden sollen. Die Vorträge dauern jeweils 45 Minuten. Während der Vorträge werden auch Fragen beantwortet.
Die kommenden Online-Termine zu den Themen Nachlassverantwortung und Testamentsgestaltung findet wie folgt statt:
Nachlassverantwortung – Montag, 22. September 2025
Testamentsgestaltung – Montag, 06. Oktober 2025
Nachlassverantwortung – Montag, 13. Oktober 2025
Testamentsgestaltung – Dienstag, 04. November 2025
Nachlassverantwortung – Montag, 24. November 2025
Testamentsgestaltung – Dienstag, 02. Dezember 2025
jeweils von 17:00 Uhr bis 17:45 Uhr
Unter diesem Link können Sie sich zu allen Online-Veranstaltungen anmelden: Vorträge – NACHLASS-PORTAL
Außerdem stehen Ihnen auf dem NACHLASS-PORTAL jederzeit kurze, informative Erklärvideos zur Verfügung.